ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Geschäfts- und Lieferbedingungen der DPI GmbH, München, gültig ab 1. September 2022
I. Allgemeines/Geltungsbereich
Die Geschäfts- und Lieferbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen DPI GmbH, Lochhamer. Str. 9, 82152 Planegg, München im weiteren Text dieser Bedingungen als DPI bezeichnet, und allen Kunden.
Kunden im Sinne der Geschäftsbedingungen sind Unternehmer. Unternehmer in diesem Sinne sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
Der Kunde erkennt die Geschäftsbedingungen für den entsprechenden Vertrag bzw. für die gesamte Geschäftsverbindung, auch für alle zukünftigen Geschäfte als für verbindlich an, bei denen DPI als Verkäufer auftritt, ohne dass es eines weiteren Hinweises auf die Geschäfts- und Lieferbedingungen bedarf. Jede abweichende Vereinbarung oder Zusicherung bedarf der schriftlichen Bestätigung durch DPI. Dies gilt insbesondere auch für Vereinbarungen des Kunden mit einem Vertriebsbeauftragten von DPI. Der Kunde verzichtet auf die Geltendmachung eigener Einkaufsbedingungen. Diesen wird von DPI ausdrücklich widersprochen, sie werden auch nicht durch Schweigen oder Lieferung von DPI Vertragsinhalt. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsinhalt, wenn DPI diesen ausdrücklich schriftlich zustimmt.
II. Angebote und Lieferung
Angebote von DPI sind freibleibend und als Aufforderung zur Abgabe von Angeboten aufzufassen. DPI wird den Kunden unverzüglich nach Eingang des Angebots eine Bestätigung über den Erhalt des Angebots zusenden, die keine Annahme des Angebots darstellt. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung oder Ausführung des Auftrages durch DPI zustande.
Der Versand der bestellten Ware erfolgt auf die Gefahr des Kunden. Die Gefahr des zufälligen Untergangs bzw. der zufälligen Verschlechterung geht mit der Übergabe an den Kunden beim Auslieferungslager von DPI, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder dem sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Unternehmen auf den Kunden über.
Die Versandart wird von DPI festgelegt. Alle Warensendungen werden an die Firmenanschrift des Kunden (bei Lieferungen per Bahn frei Bestimmungsbahnhof) geliefert. Für Porto- und Bearbeitungskosten wird pro Warensendung eine Kostenpauschale von 5,00 EURO plus Mehrwertsteuer berechnet, falls keine anderen Vereinbarungen getroffen werden. Soweit der Kunde eine besondere Versandart wünscht, berechnet DPI die Mehrkosten. Solche Sonderwünsche sind bei jeder Bestellung neu und schriftlich zu vermerken. Bei einem Netto-Warenwert der Bestellung bis 100,00 EURO (exkl. MwSt.) wird ein Kleinbestellzuschlag von 7,00 EURO (exkl. MwSt.) berechnet.
Für die erste Bestellung eines Neukunden gilt, dass der Bestellwert mindestens 100,00 EURO (exkl. MwSt.) betragen muss, um zur Auslieferung zu kommen.
Bestellte Waren werden so schnell als möglich ausgeliefert. Liefertermine werden ungefähr angegeben und erfolgen unter dem Vorbehalt der Selbstbelieferung; ein bestimmter Fixliefertermin wird ausdrücklich ausgeschlossen. Eine Haftung für die Lieferung zu einer bestimmten Zeit wird nicht übernommen. Teillieferungen sind zulässig.
Unvorhergesehene Lieferhindernisse (z. B. urheberrechtliche Lieferverbote, Streik, Aussperrung, Betriebsstörungen, Verzug der Zulieferer, Transportschwierigkeiten) einschließlich aller Fälle höherer Gewalt berechtigen DPI ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten oder die Lieferung, um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben. Schadensersatzansprüche des Kunden sind - soweit gesetzlich zulässig - ausgeschlossen.
- Ist der Kunde mit der Bezahlung einer früheren Lieferung in Verzug, so ist DPI berechtigt, Lieferungen zurückzuhalten, ohne zum Ersatz eines unter Umständen entstehenden Schadens verpflichtet zu sein.
III. Retouren- und Umtauschrecht
Ein Retouren- oder Umtauschrecht mangelfreier Ware besteht nur, und nur nach unten stehenden Regelungen, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
Etwaige Rücklieferungen von Waren haben auf Kosten und Gefahr des Kunden zu erfolgen. Retouren werden von DPI nur vorbehaltlich der Erfüllung folgender Voraussetzungen angenommen:
Die Rückgabe von Produkten muss grundsätzlich schriftlich in Form einer Retourenanfrage bei DPI angemeldet werden. Im Falle der Retourengenehmigung, geschieht dies durch eine detaillierte Retourenfreigabe, die dem Kunden übermittelt wird.
Die Retourenfreigabe ist ab Ausstellungsdatum so lange, wie auf der Retourenfreigabe vermerkt, gültig. Die Retoure ist an die auf der Retourenfreigabe angeführte Adresse des Retourenlagers zu senden und in keinem Fall an die in Ziffer I.1 angegebene Büroanschrift von DPI. DPI behält sich vor, die Berechtigung der Retoure nach Eingang zu prüfen. Aus der Retourenfreigabe erfolgt eine Gutschrift nur nach Maßgabe und unter den Voraussetzungen dieser Ziffer 2 und Ziffer 3. Die Streichung von Produkten aus dem Vertriebskatalog wird in der Regel in den quartalsmäßig erscheinenden „DPI Kundeninformationen“ (sog. „Streichzeitung“) von DPI bekannt gegeben.
Die Retourenfreigabe kann aus folgenden Gründen abgelehnt werden:
Die Ware ist nicht mehr im laufenden Katalog von DPI aufgeführt. (Kein Rückgaberecht für aus dem Verkaufskatalog gestrichene oder im Abverkauf befindliche Produkte).
Die Ware wurde nachweislich nicht von DPI geliefert. Bestände, die über die von DPI bezogenen Bezugsmengen hinausgehen, werden nicht zur Retoure freigegeben.
Die Produkte wurden nicht innerhalb der letzten 12 Monate von DPI bezogen.
Es bestehen keine Retourenrechte auf bestimmte Produktgruppen (z.B. Hardware, Abverkaufsware).
Bei allen Rücksendungspaketen muss eine Kopie der Retourenfreigabe gut sichtbar außen angebracht werden. Der von DPI vergebene Retourencode muss ersichtlich sein. Sollte die Retoure aus mehreren Pakten bestehen, so sind alle Pakete durch zu nummerieren und jeweils mit einer Kopie der Retourenfreigabe zu versehen. Befinden sich Produkte im Retourenpaket, die nicht auf der Retourenfreigabe genehmigt wurden, wird dies dem Kunden schriftlich mitgeteilt und er wird aufgefordert, die Ware abzuholen. Die Ware wird 30 Tage ab Gutschriftsausstellung zur Abholung bereitgestellt. Nach Ablauf dieser Frist wird die Ware ausnahmslos vernichtet und nicht gutgeschrieben.
- Eine Gutschrift erfolgt unter folgenden Bedingungen:
Die Retourensendung ist mit der Retourenfreigabe versehen.
Die retournierten Produkte sind auf der Retourenfreigabe aufgeführt.
Die Retourensendung wird innerhalb der auf der Retourenfreigabe vermerkten Frist versendet.
Die Retoure wurde frei Haus an das Retourenlager von DPI gesandt.
Die Ware befindet sich in einwandfreiem und widerverkäuflichem Zustand mit unbeschädigter Umverpackung: Eine notwendig werdende Neukonfektionierung von Jewelbox-Produkten wird mit einer Kostenpauschale von 0,40 EURO (exkl. MwSt.) pro Stück, eine Neukonfektionierung von anders verpackten (insbesondere Karton- und DVD Verpackungen) mit 1,50 EURO (exkl. MwSt.) pro Stück in Rechnung gestellt.
Die Ware wird jeweils zum Bezugspreis bzw. zu dem seit Bezug über Nachbelastung oder Warenwertausgleich angepassten Preis gutgeschrieben. Eine Gutschrift ist ausschließlich mit weiteren Warenbezügen verrechenbar. Eine Rechnungskürzung vor Gutschriftserteilung durch den Kunden ist unzulässig. Abzüge von Rechnungsbeträgen sind nur im Falle vorheriger schriftlicher Vereinbarung zulässig.
IV. Werbematerialien
DPI stellt dem Kunden die im Downloadbereich aufgeführten Werbematerialien in digitaler Form zur Verfügung und räumt dem Kunden an diesen ein auf die Laufzeit des Vertrages beschränktes einfaches Nutzungsrecht ein. Die dem Kunden konkret eingeräumte Nutzungsart ergibt sich aus der den Materialien zugeordneten Betitelung. Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass er die Werbematerialien jeweils in ihrer aktuellen Fassung verwendet. Diese Werbematerialien sind von DPI nur zum Zwecke der Bewerbung der Produkte von DPI am Point-of-Sale des Kunden sowie in allen Medien, insbesondere Social-Media, freigegeben. Jede hiervon abweichende Nutzung bedarf der vorherigen, schriftlichen Zustimmung (Einwilligung) von DPI. Änderungen und Bearbeitungen sind nur zulässig, soweit sich solche auf eine technische Bearbeitung (z.B. Größenanpassung, Formatierung etc.) beschränken.
V. Preise und Zahlung
Die gelieferten Waren werden gemäß der jeweils am Auslieferungstag gültigen Preisliste von DPI und den im Einzelfall schriftlich vereinbarten Konditionen in Rechnung gestellt. Alle Preise verstehen sich exklusive der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Ausländische Währungseinheiten gelten nur mit dem am Tage des Zahlungseinganges gültigen EURO-Währungskurses der Bank von DPI als Zahlung. DPI behält sich eine Nachberechnung von Spesen vor.
Abverkaufsware ist von jeglicher Bonifizierung, Rabattierung oder einem etwaigen Retouren- oder Umtauschrecht ausgeschlossen.
DPI liefert – sofern nicht anders vereinbart – nur gegen Vorkasse (in der im B2B-Online-Shop auf dem Bestellformular angegebenen Weise). Der Kunde erhält nach Annahme des Angebots durch DPI eine Rechnung per E-Mail. Sofern ein Kreditrahmen gewährt wird und keine anders lautende Vereinbarung von DPI schriftlich bestätigt wird, haben Zahlungen ausschließlich an DPI zu erfolgen und sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zu leisten. Zahlungen gelten mit Zahlungseingang bei DPI als getätigt. Die Vertriebsbeauftragten von DPI haben keine Inkassovollmacht.
Die Aufrechnung mit Gegenforderungen des Kunden ist unzulässig, es sei denn, die Gegenforderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Dasselbe gilt für das Zurückbehaltungsrecht des Kunden. DPI ist zur Entgegennahme von Schecks oder Wechseln nicht verpflichtet. Schecks oder Wechsel werden - im Falle der ausdrücklichen Annahme durch DPI - nur zahlungshalber und unter Berechnung der anfallenden Diskont- und Einzugsspesen entgegengenommen. Diskontspesen werden unabhängig vom Zeitpunkt der Wechselannahme vom Fälligkeitstag der Forderung an berechnet und sind sofort fällig. Eine Gewähr für rechtzeitiges Inkasso oder rechtzeitigen Protest wird nicht übernommen.
DPI ist berechtigt, gegen sämtliche Forderungen des Kunden mit allen Forderungen aufzurechnen, die der DPI GmbH, Konzernunternehmen der DPI-Gruppe, Schwestergesellschaften, Tochtergesellschaften, oder anderen Unternehmen zustehen, an denen DPI unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist. DPI ist berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Gegenforderungen aufzurechnen, die dem Kunden gegen eines der vorgenannten Unternehmen unmittelbar oder mittelbar zustehen.
Sobald der Kunde in Zahlungsverzug kommt oder gegen die aus dem Eigentumsvorbehalt hervorgehenden Verpflichtungen verstößt, seine Zahlungen einstellt oder über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet wird, werden alle Forderungen von DPI gegen den Kunden sofort fällig. Ab diesem Zeitpunkt ist es untersagt, Ware, die unter dem Eigentumsvorbehalt von DPI steht, zu verkaufen.
Alle mit dem Kunden getroffenen Bonus-, Umtausch-, Retouren oder Rabattvereinbarungen verlieren in diesem Falle ihre Wirkung. Werden Wechsel, Schecks oder Lastschriften für bereits gelieferte Ware nicht termingerecht eingelöst oder werden Abbuchungsermächtigungen für bereits durch Warenlieferungen entstandene Forderungen widerrufen, so werden sämtliche anderen Forderungen von DPI gegen den Kunden - auch wenn dafür ursprünglich andere Zahlungstermine vereinbart waren - sofort fällig. Werden die fälligen und/oder fällig gewordenen Forderungen nicht sofort bezahlt, ist DPI berechtigt, die dem Eigentumsvorbehalt noch unterliegenden Waren auf Kosten des Kunden sicherzustellen und/oder zu kennzeichnen und/oder zurückzunehmen, sowie die Forderungsabtretungen den Schuldnern gegenüber offen zu legen und die Forderungen einzuziehen. Der Kunde ist verpflichtet, DPI alle hierzu notwendigen Auskünfte zu erteilen und entsprechende Unterlagen auszuhändigen. Darüber hinaus ist der Kunde verpflichtet, den Vertriebsbeauftragten von DPI das Betreten der Geschäfts- und Lagerräume des Kunden zu gestatten und die noch im Eigentum vom DPI befindliche Ware an die Vertriebsbeauftragten herauszugeben. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag. DPI ist berechtigt, die Vorbehaltsware nach vorheriger Fristsetzung freihändig zu verkaufen.
Befindet sich der Kunde in Zahlungsverzug oder hat sich die Vermögenslage des Kunden ungünstig gestaltet, ist DPI berechtigt, Lieferungen zurückzuhalten oder nach eigener Wahl Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.
Verzugszinsen werden mit 8 % p.a. über dem Basiszinssatz berechnet. Diese Regelung schließt die Geltendmachung weiterer Schäden nicht aus. Für den Fall des Zahlungsverzuges verpflichtet sich der Kunde, alle DPI entstehenden Kosten, Spesen und Barauslagen, aus welchem Titel auch immer sie resultieren und die diesem durch Verfolgung seiner berechtigten Ansprüche aus diesem Vertragsverhältnis entstehen, insbesondere die tarifmäßigen Kosten der Einschaltung eines Inkassobüros oder Rechtsanwaltes, sowie alle dadurch verursachten vor- und außergerichtlichen Betreibungskosten zu erstatten. Für die erste Mahnung berechnet DPI als Aufwandsentschädigung 2,50 EURO (zzgl. MwSt.) für die zweite 5,00 EURO (zzgl. MwSt).
VI. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zu ihrer Bezahlung Eigentum von DPI (Vorbehaltsware).
Der Kunde ist befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern, unter der Voraussetzung, dass der Kunde hiermit die Forderungen aus einem Weiterverkauf der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechen an DPI abtritt. DPI nimmt die Abtretung an. Einer besonderen Abtretungsanzeige bedarf es nicht. Auf Verlangen von DPI wird der Kunde die Abnehmer der Vorbehaltsware benennen. Soweit die Gesamtforderungen von DPI durch solche Abtretungen zu mehr als 120 % zweifelsfrei gesichert sind, wird der Überschuss der Außenstände auf Verlangen des Kunden nach der Auswahl von DPI freigegeben.
Falls die Forderungen des Kunden aus dem Weiterverkauf von Vorbehaltsware in ein Kontokorrent aufgenommen werden, bezieht sich die Abtretung gemäß vorstehender Ziffer 2 auf die Forderung des Kunden gegen den Dritten aus dem Kontokorrent bis zur Höhe der DPI zustehenden Forderung. Ziffer 2 findet im Übrigen entsprechende Anwendung.
Falls die Vorbehaltsware oder die DPI zur Sicherheit abgetretenen Forderungen von Dritten gepfändet oder beschlagnahmt werden, wird der Kunde den Eigentumsvorbehalt oder die Sicherungsabtretung offen legen und DPI unverzüglich durch Übersendung des Pfändungs- oder Beschlagnahmeprotokolls benachrichtigen. Alle Kosten einer Intervention von DPI trägt der Kunde. Versicherungs- und Schadensersatzansprüche, die der Kunde wegen Verlustes, Diebstahls, Beschädigung oder gleichartiger Vorfälle an der Vorbehaltsware erwirbt, tritt er an DPI ab. DPI nimmt diese Abtretung an.
Der Kunde kann, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen DPI gegenüber nachkommt, bis zum Widerruf die Außenstände aus dem Weiterverkauf für sich einziehen. Mit einer Zahlungseinstellung, der Beantragung oder der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens eines gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichsverfahrens, einem Scheck- oder Wechselprotest oder einer erfolgten Pfändung erlischt das Recht zum Weiterverkauf der Waren und zum Einzug der Außenstände. Danach eingehende abgetretene Außenstände sind sofort auf einem Sonderkonto anzusammeln. Eine etwaige Warenrücknahme erfolgt immer nur sicherheitshalber; es liegt darin, auch wenn nachträglich Teilzahlungen gestattet wurden, kein Rücktritt vom Vertrag.
VII. Gewährleistung und Schadenersatz
DPI leistet für Mängel der Ware zunächst nach eigener Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
Schlägt die Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung) fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rücktritt vom Vertrag verlangen. Besteht nur eine geringfügige Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, entfällt das Rücktrittsrecht beim Kunden.
Der Kunde muss DPI offensichtliche Sachmängel, Falschlieferungen und/oder Mengenabweichungen innerhalb einer Frist von 8 Tagen seit Übergabe der Ware schriftlich anzeigen. Erfolgt keine rechtzeitige Mängelanzeige, ist die Geltendmachung für den Gewährleistungsanspruch ausgeschlossen. Die rechtzeitige Absendung reicht zur Fristwahrung aus. Den Kunden trifft die alleinige Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt des Vertrages, steht ihm daneben ein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels nicht zu.
Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen dem Kaufpreis und dem Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn DPI die Vertragsverletzung arglistig verursacht hat.
Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Vorstehendes gilt nicht, wenn der Kunde DPI den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat (Ziff. VI. 3.).
VIII. Urheberrecht und Exportverbot
Der Verleih oder die Vermietung der von DPI gelieferten Produkte sowie deren Überspielung auf andere Produkte ist nicht gestattet, soweit die Überspielung nicht nach dem Urheberrechtgesetz zum persönlichen Gebrauch zulässig ist.
Ohne vorherige schriftliche Zustimmung von DPI ist ein Export der von DPI gelieferten Produkte soweit sich nicht aus zwingendem Recht etwas anderes ergibt, nicht zulässig und dem Kunden – bei sonstiger Rechnungslegungs- und Schadensersatzpflicht gegenüber DPI und berechtigten Dritten – ausdrücklich untersagt. Bei Missachtung dieses grundsätzlichen Exportverbotes wird der Kunde DPI bei einer Inanspruchnahme durch Dritte schad- und klaglos halten.
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass DPI Urheberrechtsgebühren nur für die Verbreitung der von DPI gelieferten Produkte in Deutschland entrichtet hat und dass im Falle eines Exportes von Produkten möglicherweise Urheberrechte und/oder verwandte Schutzrechte Dritter sowie/oder Lizenzvereinbarungen oder ähnliche Verträge von DPI mit Dritten entgegenstehen. DPI übernimmt keine Haftung für eine Inanspruchnahme des Kunden durch im Ausland Berechtigte.
Jede Veränderung der von DPI gelieferten Ware sowie jede Sonderstempelung, die als Ursprungszeichen (Hersteller- oder Handelsmarke) des Kunden oder eines Dritten gelten oder den Anschein erwecken könnte, dass es sich um ein Sondererzeugnis handelt, ist unzulässig.
IX. Vorbehalt von Rechten, Verbot des Reverse Engineering; Vertraulichkeit; Datenschutz
An allen von DPI dem Kunden überlassenen Unterlagen, Materialien und sonstigen Gegenständen (im Wesentlichen Angebote, Kataloge, Preislisten, Kostenvoranschläge, Pläne, Zeichnungen, Abbildungen, Berechnungen, Produktspezifikationen, Handbücher, Muster, Modelle und sonstigen physischen und/oder elektronischen Unterlagen oder Informationen) behält sich DPI sämtliche Eigentums-, Urheber- und Schutzrechte vor. Sämtliche in § 3 Abs. 1 Nr. 2 GeschGehG genannten Handlungen durch den Kunden oder durch von ihm beauftragte Dritte (Reverse Engineering) sind untersagt.
Der Kunde darf die vorbezeichneten Gegenstände oder ihre Inhalte keinen Dritten oder eigenen, nicht befassten Mitarbeitern zugänglich machen oder mitteilen, sie nicht verwerten, vervielfältigen oder verändern. Er hat sie vertraulich zu behandeln, ausschließlich für die vertraglichen Zwecke zu verwenden und auf Verlangen von DPI vollständig an DPI zurückzugeben und etwaige Kopien zu vernichten/löschen, soweit sie nicht gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflichten oder für die Vertragsdurchführung benötigt werden.
Alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen ("Personenbezogene Daten") und (i) die eine Partei von der anderen Partei erhält; und/oder (ii) die der Kunde im Zusammenhang mit der Erbringung oder dem Bezug von Leistungen unter diesen AGB verarbeitet, sind von der jeweiligen Partei im Einklang mit geltenden Datenschutzbestimmungen zu verarbeiten.
X. Verschiedenes
Erfüllungsort ist Höfen. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Als ausschließlicher Gerichtsstand wird München vereinbart, soweit der Kunde Kaufmann ist. Nach Wahl von DPI kann DPI den Kunden auch am Geschäftssitz des Kunden verklagen.
Soweit einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen unwirksam sind, werden die übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg der unwirksamen möglichst nahe kommt.